Ein Unternehmen,
das in die Zukunft schaut!
Nahezu alle Unternehmen aller Branchen spüren einen erhöhten Ausbildungs- und Fachkräftebedarf – es wird immer schwieriger, geeigneten Nachwuchs zu finden. Digitaler und demografischer Wandel, Akademisierung sowie die Individualisierung von Lebensstilen sind die wohl bekanntesten Gründe dafür. Ein Schlüssel für die Gewinnung zusätzlicher und hochmotivierter Auszubildenden kann die Teilzeitberufsausbildung als Puzzleteil einer modernisierten Ausbildung sein.
„Im Film sehen Sie drei spannende Beispiele aus der Praxis von folgenden Unternehmen: Karl Mayer GmbH (gemeinsam mit der Lernwerkstadt Offenbach e.V.) REWE GROUP und Vitos Rheingau und Hochtaunus gGmbH gemeinsam mit den Vitos Schulen für Gesundheitsberufe Rheingau und Hochtaunus.“
Vorteile
Ausbildung in Teilzeit:
Wir machen das!
Es gibt in Hessen einige Unternehmen, die eine Ausbildung auch in Teilzeit anbieten – und damit sehr gute Erfahrungen machen. Hier sind Beispiele:
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich darf jeder Betrieb, der die Fähigkeiten und Kenntnisse, die gemäß Ausbildungsordnung vorgeschrieben sind, vermitteln kann und über eine entsprechende Erlaubnis von der zuständigen Kammer verfügt, in Teilzeit ausbilden.
Eine Teilzeitberufsausbildung ist in allen anerkannten dualen Ausbildungsberufen möglich.
Wie viel Zeit die*der Auszubildende im Unternehmen verbringt, wird individuell verhandelt, ebenso wie die Frage, ob die tägliche oder die wöchentliche Arbeitszeit reduziert werden soll. Dabei kann die Arbeitszeit um höchstens 50 % reduziert werden. Die Berufsschulzeiten bleiben unberührt.
Die Arbeitszeit wird individuell zwischen dem Ausbildungsbetrieb und der*dem Auszubildenden verhandelt. Eine wichtige Rolle spielen hier die betrieblichen Gegebenheiten sowie die Bedürfnisse der*des Auszubildenden.
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten:
- Teilzeit ohne Verlängerung der Ausbildungszeit
- Teilzeit mit Verlängerung der Ausbildungszeit
Welche Variante möglich ist, wird mit den zuständigen Kammern vereinbart. Ohne einen weiteren Antrag auf Verkürzung verlängert sich eine Teilzeitausbildung automatisch entsprechend der täglichen oder wöchentlichen Reduzierung.
Teilzeitauszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Vergütung kann entsprechend der Arbeitszeit geringer ausfallen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass viele Unternehmen und Betriebe die volle Ausbildungsvergütung zahlen und keine Unterscheidung zwischen Teil- und Vollzeit treffen. Sie investieren damit in eine langfristige Mitarbeiter*innenbindung.
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den Regeln für alle Beschäftigten. Wenn die tägliche Arbeitszeit reduziert ist, besteht voller Urlaubsanspruch.
Ja. Hierzu muss ein Antrag bei der für den Ausbildungsberuf zuständigen Kammer gestellt werden. Die Teilzeitausbildung wird zudem im Berufsausbildungsvertrag festgehalten.
Die Ausbildung wird dann bis zur nächstmöglichen Abschlussprüfung verlängert oder auf Antrag in Abstimmung mit Betrieb und Schule auch verkürzt.
Zusätzlich kann die*der Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beantragen.
Wird eine Vollzeitausbildung unterbrochen, kann die Ausbildung im Rahmen eines Teilzeitmodells beendet werden. Abbrüche werden so vermieden. Unternehmen/Auszubildende müssen lediglich bei der für die Ausbildung zuständigen Kammer einen gemeinsamen Antrag stellen.
Es gibt für ganz Hessen einen zentralen Ansprechpartner in der Servicestelle Teilzeit-Ausbildung in Darmstadt und eine Hotline, an die man sich mit Fragen oder Problemen wenden kann.

Ansprechpersonen
Die Ausbildung in Teilzeit ist grundsätzlich immer eine individuelle Vereinbarung zwischen Auszubildenden und ausbildendem Betrieb. Wenn Sie als Unternehmen in Teilzeit ausbilden möchten, können sich gerne bei der Servicestelle beraten lassen.
Eine erste Orientierungshilfe bietet unsere Hotline unter:
Außerdem steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung: