Eine Ausbildung,

die zu meinem Leben passt!

Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Engagement im Leistungssport – es gibt individuelle Gründe, die für eine Teilzeitausbildung sprechen.

Eine Ausbildung in Teilzeit, bei der die wöchentliche oder tägliche Arbeitszeit reduziert ist, ist eine flexible Möglichkeit, trotzdem einen vollwertigen Abschluss zu erlangen und für die eigene Zukunft vorzusorgen.

Videostatements unserer Teilzeitauszubildenden

Ein gelungener Einstieg ins Berufsleben hängt sehr von der Vereinbarkeit einer Ausbildung mit den persönlichen Lebensumständen ab. Eine Teilzeitausbildung kann beispielsweise dafür sorgen, dass Eltern ihren Familienpflichten nachkommen können und gleichzeitig beruflich vorankommen. In unseren Videostatements berichten Anna-Maria, Jasmin und Magdalena über ihre Erfahrungen und welche Vorteile ihnen die Ausbildung in Teilzeit gebracht hat.

Vorteile

Ausbildung in Teilzeit:

Ich mach‘ das!

Es gibt viele gute Beispiele, die zeigen, dass eine Ausbildung in Teilzeit funktionieren kann. Hier sind einige Erfahrungsberichte:

Häufig gestellte Fragen

Jede*r kann eine Teilzeitausbildung machen. Voraussetzung für die Teilzeit sind jeweilige Vereinbarungen zwischen Auszubildenden und Betrieb über die Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit.
Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist vielleicht gewünscht, aufgrund

  • der Betreuung der eigenen Kinder,
  • der Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen, zum Beispiel der Eltern,
  • einer gesundheitlichen Einschränkung oder einer Behinderung,
  • der Teilnahme am Leistungssport,
  • eines Flüchtlingsstatus,
  • der Teilnahme an einem Sprachkurs oder
  • der Notwendigkeit, nebenher zu arbeiten.

Eine Teilzeitberufsausbildung ist in allen anerkannten dualen Ausbildungsberufen möglich, wenn der Ausbildungsbetrieb zustimmt.

Eine Ausbildung in Teilzeit bleibt in der Berufsschule ungekürzt. Teilzeitauszubildende verbringen genauso viel Zeit in der Berufsschule wie die Auszubildenden in Vollzeit. Hinzu kommen die Zeiten im Ausbildungsbetrieb, die mit dem Ausbildungsbetrieb vereinbart wurden. Dabei gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:

  • Teilzeit ohne Verlängerung der Ausbildungszeit
  • Teilzeit mit Verlängerung der Ausbildungszeit

Welche Variante möglich ist, wird mit den zuständigen Kammern vereinbart.

Rechtlich ist das nicht geregelt. Das Unternehmen entscheidet, ob es die volle Ausbildungsvergütung zahlt oder sie an die reduzierte Anzahl der Stunden anpasst. Darüber hinaus kann Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beantragt werden; Eltern erhalten Kindergeld.

Obwohl die täglichen Arbeitsstunden reduziert sind, besteht voller Anspruch auf Urlaub.

Den Antrag stellen Ausbildungsbetrieb und Auszubildende gemeinsam bei der zuständigen Kammer.

Wer eine Ausbildung in Vollzeit angefangen hat und sie in Teilzeit fortsetzen möchte, benötigt das Einverständnis des Betriebes oder Unternehmens. Den Antrag stellen dann Betrieb und Auszubildende*r gemeinsam bei der zuständigen Kammer.

In Hessen gibt es für jede Region Ansprechpartner*innen und eine Hotline, an die man sich mit Fragen oder Problemen gerne wenden kann.

Fragezeichen

Ansprechpersonen

Bei einer Ausbildung in Teilzeit gibt es keinen Weg, der für alle gleich ist. Jede Teilzeitausbildung wird zwischen Unternehmen / Betrieb und Auszubildenden individuell vereinbart. Daher ist eine gute Beratung sehr wichtig.

Eine erste Orientierungshilfe bietet unsere Hotline unter:

Außerdem steht Ihnen folgender Ansprechpartner der Servicestelle zur Verfügung: